Kontakt
Mag. Tobias Schabetsberger
info@praxis-schabetsberger.at
+43 677 623 561 23
Sie können mich gerne telefonisch, per E-Mail oder via privater Nachricht auf Facebook oder Instagram kontaktieren.
Praxisadresse am Mittwoch*:
Jägerstraße 25/5
1200 Wien
Es gibt eine eigene Eingangstür neben dem Haupttor.
Erreichbar mit U4 (Friedensbrücke), U6 (Jägerstraße), 5, 33, 31, 5B
Praxisadresse am Freitag*:
Kinderspitalgasse 4/13
1090 Wien
Erreichbar mit U6 (Alserstraße), 43, 44, 13A
*Gruppenangebote können in anderen Räumlichkeitenstattfinden. Nähere Infos finden Sie bei den jeweiligen Veranstaltungen.
Ablauf und Konditionen
In einem Erstgespräch klären wir das Anliegen und Erwartungen. Durch das persönliche Kennenlernen sehen wir, ob eine Zusammenarbeit gut funktionieren kann.
Die Länge der psychologischen Beratung oder Behandlung hängt vom jeweiligen Anliegen ab. In manchen Fällen können wenige Einheiten ausreichen, in anderen eine längere Begleitung. Die mögliche Dauer lässt sich im Erstgespräch abschätzen.
Da psychologische Unterstützung dem Gemeinwohl dient (Stichwort: Gemeinwohl-Ökonomie) und für alle Menschen leistbar sein soll, gibt es einen Sozialtarif auf Anfrage. Die Kosten einer Beratungs- oder Behandlungseinheit (50 Minuten) belaufen sich standardmäßig auf 95€.
Seit 01.01.2024 wurde klinisch-psychologische Behandlung / Therapie in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen. Den ersten Informationen nach wird es einen Kostenzuschuss seitens der Versicherungsträger geben (Teilrefundierung).
Die vorläufigen Kostenzuschüsse lauten wie folgt:
- SVS: für eine Einzelsitzung 50 Minuten 45,00 €
- ÖGK: für eine Einzelsitzung 50 Minuten 33,17 €
- BVAEB: für eine Einzelsitzung 50 Minuten 46,60 €
Voraussetzungen für Patient*innen:
- es liegt eine krankheitswertige psychische Diagnose vor (Diagnose nach ICD-10). Diese kann im Rahmen der klinisch-psychologischen Einheiten gestellt werden. Die Diagnose muss auf der Honorarnote vermerkt sein.
- vor der 2. Behandlung ist eine Bestätigung von dem Hausarzt/der Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin darüber einzuholen, die gesetzlich (§ 135 Abs. 1 Z 2b, ASVG) geforderte ärztliche Untersuchung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998 gemacht zu haben. Das Formular können Sie hier downloaden.
Zusammen mit der ärztlichen Bestätigung können sie die Honorarnoten und Zahlungsnachweise bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger einreichen.
Da nach wie vor detaillierte Informationen zur konkreten Umsetzung des formalen Prozesses der Einreichung dieser Maßnahme fehlen, kann es zu einer Verzögerung / Wartezeit auf die Teilrefundierung kommen.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, fallen keine Kosten an, wenn dieser 48 Stunden im Voraus abgesagt wird. Ansonsten wird eine Stornogebühr von 40€ verrechnet.
Alle Inhalte die mir im psychologischen Setting anvertraut werden, unterliegen der psychologischen Verschwiegenheitspflicht.